Über Uns

Dr. Beate Koch steht mit ihrem Namen für exzellentes Know-How im nationalen und internationalen Wirtschaftsrecht mit den Schwerpunkten Bankrecht, Gesellschaftsrecht und Vertragsgestaltung.

 

Dr. Koch verfügt über eine langjährige berufliche Erfahrung im Bankensektor. Unter anderem war sie über viele Jahre Justiziarin einer international tätigen Großbank.

 

Daneben beriet Frau Dr. Koch als Rechtsanwältin stets mittelständische Unternehmen in allgemeinen zivilrechtlichen Fragen, immobilienrechtlichen Angelegenheiten und auf dem Gebiet des Stiftungsrechts.

 

Geprägt durch ihre langjährige Erfahrung und die Vielfalt ihrer Beratungsfelder verfügt Frau Dr. Koch über ein fundiertes, weit in Detailabläufe hineinreichendes Fachwissen.

 

Die Kanzlei Dr. Koch ist seit 1994 in Köln tätig und berät private und institutionelle Mandanten auf verschiedensten Gebieten des Wirtschaftsrechts.



 

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